Fotooptische Vermessung von Holzpoltern ist nun Bestandteil der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR)
Der deutsche Forstwirtschaftsrat und der deutsche Holzwirtschaftsrat haben die fotooptische Vermessung mit geeichten Systemen wie unserem LogStackPRO in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland aufgenommen.
Am 1. Oktober 2024 änderten alle Geschäftsbereiche von Hedeselskabet ihren Namen in Dalgas. Dies gilt für HedeDanmark, HD 2412, HD NordicTrees, HD Silva, HD BioRec, HD Forest, HD Forest - Germany, HD Seed und HD LogSystems.
Der deutsche Forstwirtschaftsrat vertritt die gesamte deutsche Forstwirtschaft inklusive Bundesforstverwaltung, Landesforstverwaltungen, Privatwälder, Stiftungswälder und kommunale Waldeigentümer. Der Deutsche Holzwirtschaftsrat (DHWR) ist die Dachorganisation der deutschen Holzwirtschaft. Er vertritt die Interessen von über 70.000 Betrieben, die mit ca. 650.000 Beschäftigten einen Umsatz von etwa 120 Milliarden Euro generieren. Dabei verarbeiten die im DHWR organisierten Sägewerke etwa 37 Mio. m³ Rohholz und die Holzwerkstoffindustrie etwa 20 Mio. m³.
In die 5. Auflage der RVR die am 01.Dezember 2023 veröffentlicht wurde ist die fotooptische Vermessung für Stammholzabschnitte (Fixlängen), Energieholz und Industrieholz (außer Laubindustrieholz) .zu Abrechnungszwecke im Geschäftsverkehr zugelassen. Im Rahmen der Zulassung wurde auch beim händischen Sektionsraummaßverfahren die Notwendigkeit der Poltervorder- und Polterrückflächenaufnahme betont. Wir haben LogStackPRO als tragbares System entwickelt um auch Polterrückseite fotooptische aufnehmen zu können. Wir freuen uns, dass nun auch von der deutschen Forstwirtschaft und Holzindustrie die Aufnahme der Rückseite gefordert wird.
Zitat aus der RVR – Anlage VI-d Fotooptische Vermessung von Rundholz im Raummaß:
Ermittlung der abrechnungsrelevanten Polterstirnfläche:
- Die Polterfrontfläche und die Polterrückfläche sind fotooptisch zu vermessen.
- Sollten die örtlichen Verhältnisse eine fotooptische Vermessung der Polterrückfläche nicht gestatten, ist das Sektionsraummaßverfahren für die Rückseite (siehe Anlage VI-e) anzuwenden.
- Berechnung der abrechnungsrelevanten Polterstirnfläche als arithmetisches Mittel aus Polterfrontfläche und Polterrückfläche.
Unser LogStackPRO ist das einzige nach deutschem Eichrecht zugelassenen System mit dem direkt im Wald die Rückseite von einem Polter geeicht fotooptisch aufgenommen werden kann, also entsprechend der Anforderung der RVR. Falls die Rückseitenaufnahme aus Platzgründen tatsächlich nicht möglich ist, können die Maße vom händischen Sektionsraummaßverfahren einfach in unser Formular eingegeben werden und das LogStackPRO ermittelt das Poltervolumen aus geeichter fotooptischer Polterfrontaufnahme, händischer Rückseitenmessung und Sortimentslänge.